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Unfallgegner meldet sich nicht. Was tun?

Unfallgegner

Die Zahl der Unfälle im Strassenverkehr steigt weiterhin jedes Jahr. In Deutschland wurde die Zahl von 2,5 Millionen Unfällen pro Jahr bereits überschritten. Nach einem Verkehrsunfall kann Ihnen bei der Schadensregulierung viel Ärger ins Haus stehen. Häufig kommt es bei der Schadensregulierung zu Verzögerungen, die folgende Ursache haben: Ein Unfallgegner meldet sich nicht, sodass der Fall in der Schwebe bleibt und keine Versicherung haften möchte. Wir verraten Ihnen, wie Sie in dieser Situation am besten vorgehen, so dass Sie am Ende im besten Fall alle Schadensersatzansprüche reguliert bekommen.

Unfälle in Deutschland

Jeden Tag gibt es mehr als 6.000 Unfälle, was Verkehrsexperten unter anderem auf die steigende Zahl der zugelassenen Fahrzeuge zurückführen. In den vergangenen Jahren entwickelten die Automobilhersteller aus diesem Grund zahlreiche neue Sicherheitssysteme, die sich eigentlich mittlerweile in jedem Neufahrzeug befinden. Mit aktuellen Sensoren und Frühwarnsystemen tragen die Hersteller zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Die Zahl der Schadensfälle kann damit aber noch nicht relevant gesenkt werden.

Es kommt jeden Tag zu tausenden Unfällen in Deutschland. So registrierte die Polizei alleine im August 2019 mehr als 220.000 derartiger Vorfälle. Die meisten Verkehrsunfälle führen Verkehrsspezialisten auf eine große Selbstüberschätzung, auf eine mangelnde Fahrpraxis oder auf den Konsum von Betäubungsmitteln zurück. Man glaube es kaum, aber Alkohol und Drogen am Steuer sind eine sehr häufige Unfallursache. Wenn es knallt, ist immer umsichtiges Handeln geboten. Zunächst sollten Betroffene die Polizei über den Unfall informieren. Die Behörde nimmt unter anderem die Daten der Unfallbeteiligten auf. Verlassen Sie sich hierbei aber nicht nur auf die Polizei, machen Sie Bilder von der Unfallstelle und versuchen Sie alle relevanten Daten am Unfallort aufzunehmen. Gerade als Geschädigter nach einem Unfall kann Ihnen das in der Schadensregulierung sehr helfen.

Tipp vom Verkehrsexperten: Ein Unfallgegner meldet sich nicht? Greifen Sie auf die Daten der Polizei zurück, weil ansonsten Ärger mit den Versicherungen droht.

Teure Folgen von Unfällen im Straßenverkehr

Die Versicherungsgesellschaft Allianz schlüsselte vor kurzer Zeit die Höhe der Selbstbeteiligungen auf, die bei Verkehrsunfällen entstehen. Mit der immer greifenden Haftpflichtversicherung, die laut Straßenverkehrsordnung für die Zulassung des Automobils erforderlich ist, belaufen sich die durchschnittlichen Kosten nach Angaben der Versicherung auf 3.500 Euro. Bei einer Vollkaskoversicherung sind es durchschnittlich noch 1.500 Euro, während laut Allianz bei einer Teilkaskoversicherung im Durchschnitt noch 750 Euro anfallen.

Selbst bei einem kleineren Unfall ist es immer empfehlenswert, die Polizei einzuschalten. Die Beamten fertigen einen offiziellen Bericht, der unter anderem die Namen und Ladungsanschriften der Unfallgegner enthält. Dieser Bericht hilft Ihrem Schadenregulierer im Nachgang dabei, dass er all Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

Tipp vom Verkehrsexperten: Beachten Sie unbedingt, dass Sie die Polizei auch nach einem Wildunfall über das Geschehen in Kenntnis setzen müssen. Ein nicht in Kenntnis setzen der Polizei nach einem Wildschaden ist eine Straftat.

Nach einem Crash die Ruhe bewahren

Lassen Sie sich auf gar keinem Fall von dem Unfallgegner einreden, dass die Polizei nicht nötig sei. Halten Sie solchem Druck stand, selbst wenn es sich nur um eine Bagatelle und keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Nur mit Hilfe der Polizei ist eine schnelle Klärung der Schuldfrage möglich, womit sich der Vorfall so reibungslos wie möglich klären lässt. Notieren Sie sich dennoch das KFZ-Kennzeichen der Beteiligten. Ihr Unfallgegner meldet sich nicht? Nutzen Sie das Kennzeichen, um den Halter über die zuständige Behörde zu erfragen.

Abfrage von Daten

Wenn Sie bei einem Unfall die Polizei einschalten, sorgen Sie für sichere Rahmenbedingungen. So vermeiden Sie beispielsweise von vornherein, dass die Personaldaten des Unfallgegners nicht korrekt oder ungenau sind. Wenn Sie die Polizei erst nach einigen Tagen oder Wochen einschalten, laufen die Ermittlungen oftmals ins Leere, sodass sich der Unfallgegner nicht ermitteln lässt.

Ein Unfallgegner meldet sich nicht? Mit den Daten der Polizei und Ihren eigenen Notizen, die zum Beispiel die KFZ-Kennzeichen der Unfallbeteiligten enthalten, sind Sie auf der sicheren Seite. Schließlich muss die Polizei unter Umständen die Daten des Unfallprotokolls aushändigen. Eine fotografische Dokumentation des Geschehens kann gleichfalls von Vorteil sein, um späteren Ärger mit den Versicherungen zu vermeiden.

Tipp: Haftpflichtversicherung ermitteln

Manchmal verweigert ein Unfallgegner die Kooperation. Sie können die Haftpflichtversicherung sowie die Ladungsadresse des Beteiligten über die Polizei ermitteln. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei derartigen Fragen gleichfalls. Wichtig ist auch in diesem Fall ein KFZ-Kennzeichen. Ein Unfallgegner meldet sich nicht? Sie kennen die Haftpflichtversicherung des Beteiligten nicht? Wenden Sie sich an die Behörden oder den Zentralruf, um Daten über das Kennzeichen abfragen zu lassen.

Unfallgegner aus dem Ausland

Ihr Unfallgegner meldet sich nicht – und kommt aus dem Ausland? Bei einem ausländischen Verkehrsteilnehmer aus der Europäischen Union kann ebenfalls eine KFZ-Abfrage bei der Polizei weitere Informationen erbringen. Außerdem kann ein Schadenregulierungsbeauftragter bei der Aufklärung helfen. Schließlich gibt es in der Europäischen Union die Vorschrift, dass sämtliche Versicherungen auf EU-Gebiet solch einen Beauftragten für jedes EU-Land benennen müssen.

Diese durch jede Versicherung benannte Person fungiert als Ansprechpartner, die Sie bei der Aufklärung unterstützen kann. Bei einem Unfall im Ausland gibt es wiederum die Option, sich an die nationalen Entschädigungsstellen zu wenden. Das ist zum Beispiel empfehlenswert, wenn es um eigene Schadensersatzansprüche geht, die Sie gegen einen ausländischen Unfallgegner erheben. In solch einem Fall können Sie sich zudem an die Experten der Verkehrsopferhilfe e.V. wenden.

Nach einem Unfall keine Zeit verlieren

Betroffene sollten sich spätestens nach zwei Wochen bei der gegnerischen Versicherung melden. Falls die Ermittlung der dafür erforderlichen Daten längere Zeit benötigte, muss die Versicherungsgesellschaft diesen Umstand anerkennen. Grundsätzlich sollten Sie beim Kontakt mit der Gesellschaft darauf achten, der eigenen Verantwortung zuverlässig und zeitnah nachzukommen. Auch als Geschädigter ist es wichtig, keine Fristen zu versäumen.

Der Unfallgegner meldet sich nicht und verweigert jegliche Kooperation? In solchen Fällen drohen Konsequenzen. So besteht die Möglichkeit eines Regresses, wenn der Unfall nicht gemeldet oder unnötig verzögert wurde. Dann muss der betroffene Versicherungsnehmer oft Teile oder die komplette Last der Entschädigungskosten tragen. Die Höhe solch eines Regresses liegt im Übrigen bei maximal 2.500 Euro, wenn kein grob fahrlässiges Verhalten oder eine Fahrerflucht vorliegt.

Ein Unfallgegner meldet sich nicht? Lösungen für Betroffene

Ihr Unfallgegner meldet sich nicht? Wir helfen Ihnen gerne. Als bundesweiter Anbieter setzt sich KfzSachverstand.de schließlich für die Interessen von Unfallgeschädigten ein. Wir handeln frei von Verbindungen zur Versicherungsbranche. Stattdessen unterstützen wir Verbraucher in der Wahrnehmung ihrer Rechte mit CLAYM+.

Gerne stehen wir Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Ein Unfallgegner meldet sich nicht? Unsere Spezialisten informieren Sie über die bestmöglichen Handlungsoptionen. Natürlich begleiten wir Sie auch auf dem Weg, der in solchen Fällen zu gehen ist.

Kostenfreie Schadenhotline: 0800/5701700

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Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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