Auslandsunfall: Autounfälle in Italien
Bei Personenschäden müssen Sie in jedem Fall die Polizei rufen. Bei Blechschäden sollten Sie dies situationsabhängig entscheiden. Sowohl die Unfallversicherung Ihres Unfallgegners in Italien als auch der von der Zentralstelle beauftragte Vertreter der italienischen Haftpflichtversicherung müssen den Schadenfall innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Schadensmeldung bearbeiten.
Inhalt dieses Beitrags
- Ein Autounfall in Italien – Abwicklung und Schadenansprüche
- Schadensersatz und Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall in Italien
- Welche Sachschäden werden bei einem Autounfall in Italien ersetzt?
- Welche Personenschäden werden bei einem Autounfall in Italien ersetzt?
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Ein Autounfall in Italien – Abwicklung und Schadenansprüche
Bei Personenschäden müssen Sie in jedem Fall die Polizei rufen. Bei Blechschäden sollten Sie dies situationsabhängig entscheiden.
Die Polizeirufnummer in Italien lautet einheitlich: 112
Als Geschädigter können Sie in Italien auf zwei Arten vorgehen:
- Sie machen Ihre Ansprüche bei der Versicherung Ihres Unfallgegners geltend.
- Sie haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche via einem Stellvertreter der italienischen Haftpflichtversicherer in Deutschland geltend zu machen. Kontakt können Sie zu diesem Stellvertreter über die Zentralstelle aufnehmen, die Ihnen weitere Auskünfte dazu erteilen wird
- „Zentralruf der Autoversicherer“/GDV, Tel.: 0800 25 026 00
Glockengiesserwall 1
20095 Hamburg
Online: www.gdv-dl.de/142.html
Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Sowohl die Unfallversicherung Ihres Unfallgegners in Italien als auch der von der Zentralstelle beauftragte Vertreter der italienischen Haftpflichtversicherung müssen den Schadenfall innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Schadensmeldung bearbeiten. Verzögerungen werden sie Ihnen unter Angabe des Grundes kurzfristig mitteilen.
Schadensersatz und Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall in Italien
Selbst wenn die Abwicklung des Unfalls in Deutschland erfolgt, gilt das Verkehrs- und Schadensersatzrecht des Unfalllandes. Das italienische Recht kann hierbei von der deutschen Rechtslage erheblich abweichen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es hier in jedem Fall sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Je nach Schwere des Unfalls und nach Höhe des Schadens, sollten Sie einen italienischen Anwalt zu Rate ziehen.
Generell gilt: Je höher der Schaden, desto sinnvoller kann der Gang zu einem italienischen Anwalt sein, da dieser in Italien direkt klagen kann.
Nach italienischem Recht werden Ihnen die außergerichtlichen und prozessualen Kosten für den Anwalt teilweise ersetzt, außer Sie haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sehr wichtig ist es dabei, zu beachten, dass Schadensersatzansprüche, die aus Autounfällen entstehen, in Italien nach zwei Jahren bereits verjähren. Innerhalb einer festen Frist von drei Monaten nach dem Unfallereignis müssen die Details des Unfalls genau gemeldet und beziffert werden. Dabei müssen zwingend bereits Zeugen benannt werden. Insgesamt kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit als in Deutschland kommen.
Welche Sachschäden werden bei einem Autounfall in Italien ersetzt?
Reparaturkosten werden Ihnen nur gegen Vorlage einer quittierten Originalrechnung erstattet.
Bei Totalschaden Ihres Fahrzeuges wird Ihnen der Zeitwert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt erstattet, der durch einen Kfz-Gutachter nachgewiesen werden muss.
Die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt werden Ihnen gegen Vorlage einer Rechnung ersetzt.
Gutachterkosten werden Ihnen nur erstattet, wenn der Gutachter gerichtlich bestellt wurde.
Wertminderungskosten werden Ihnen nur erstattet, wenn das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt höchstens seit einem Jahr zugelassen war und schwer beschädigt wurde.
Mietwagenkosten werden Ihnen nur mit Abzügen erstattet, wenn Sie nachweisen können, dass Sie beruflich bedingt ein Fahrzeug benötigen.
Nutzungsausfallskosten bewegen sich je nach Größe des Fahrzeugs zwischen 5 bis 30 Euro pro Tag.
Kaskoselbstbeteiligung – Sie bekommen diese nach Vorlage von Unterlagen der Kaskoversicherung erstattet.
Unfallbedingte Zusatzkosten wie Übernachtungen und Verpflegungskosten werden Ihnen erstattet.
Nicht ersetzt werden Ihnen Sachschäden wie Schadenfinanzierungskosten, Ersatz für Urlaubsabbruch bzw. eine Beeinträchtigung des Urlaubs und allgemeine Unkostenpauschalen.
Welche Personenschäden werden bei einem Autounfall in Italien ersetzt?
Heilungskosten – sofern diese nicht bereits von Ihrer eigenen Krankenkasse abgedeckt wurden.
Verdienstausfall – den Sie als Folge des Unfalls erleiden mussten.
Schmerzensgeld – dabei wird zwischen moralischen, also emotionalen, und biologischen, also physischen, Schäden unterschieden.
Wie immer hoffen wir, dass Sie unfallfrei fahren. Falls es doch passieren sollte, sind wie als unabhängige Kfz-Gutachter gern für Sie da und beraten Sie kostenfrei.