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Der Kfz Kostenvoranschlag bei der Schadenregulierung

Kfz Kostenvoranschlag bei der Schadenregulierung

Ist die Schadenregulierung nach einem Autounfall mit einem Kfz-Kostenvoranschlag sinnvoll oder sollte man ein Sachverständigengutachten vorziehen? Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem eigenen Fahrzeug erwartet die Versicherung für die Schadenabwicklung und die Bezifferung Ihrer Schadensersatzansprüche von Ihnen, dass Sie ihr die durch den Unfall verursachten Schäden beziffern. Laut Versicherung ist dafür ein Kostenvoranschlag mit Fotos für die Schadensfeststellung ausreichend, ein Gutachten nicht notwendig. Das trifft leider meistens nicht zu! Auch wenn eine Werkstatt oder die Versicherung Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellt, so ist für Sie ein vollständiges Sachverständigengutachten sinnvoller!

Reicht ein Kfz-Kostenvoranschlag im Schadensfall?

Die Informationen über das Geschäftsgebaren von Versicherungen in der Schadenabwicklung sind höchst widersprüchlich. Sie waren bisher vielleicht noch nie in einer solchen Situation, haben keinerlei Erfahrungen bei der Schadensabwicklung, kennen Ihre Rechte und Pflichten nicht und haben deshalb Angst vor unüberlegten Entscheidungen, bei denen Sie am Ende womöglich auf den Kosten sitzen bleiben. Es mangelt nicht an guten Ratschlägen und Tipps von allen Seiten, am Ende wissen Sie aber immer noch nicht, was Sie tun sollen. Schließlich möchten auch Sie vor einer endgültigen Entscheidung wissen, welche Risiken bestehen und welche Kosten auf Sie zukommen. Immerhin geht es ja nicht nur um Reparaturen, sondern auch um Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert. Es ist wichtig das der gesamte Schadenumfang beziffert wird. Ist bei der Schadensregulierung ein Kfz-Kostenvoranschlag der richtige Weg oder besser das Kfz-Gutachten von einem Sachverständigenbüro?

Was ist ein Kfz Kostenvoranschlag?

Bei einem Kfz-Kostenvoranschlag handelt es sich um ein verbindliches Versprechen des Unternehmers, bestimmte Arbeiten zu einem vorab fixierten Preis durchzuführen. Über den Kfz-Kostenvoranschlag erfragt der Kunde, welche Kosten für die Reparatur auf ihn zukommen, insofern er einen Reparaturauftrag im Laufen der Schadenabwicklung bei der Werkstatt in Auftrag gibt.. Bei einem solchen Kostenvoranschlag ist zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kfz-Kostenvoranschlag zu unterscheiden.

Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag übernimmt der Kfz-Betrieb das Risiko der korrekten Schadenseinschätzung und der Bezifferung von dem Schadensumfang. Stellt sich bei den Reparaturarbeiten ein größerer Schaden heraus als ursprünglich erkannt, verweisen die Versicherer in der Regel auf den günstigeren Kostenvoranschlag. Daher werden meist unverbindliche Kostenvoranschläge erstellt, sie ermöglichen eine spätere (geringfügige) Überschreitung der geplanten Reparaturkosten. Hierunter versteht der Gesetzgeber eine Größenordnung von 10 bis 20%. Das hängt jedoch auch vom Schadensumfang ab; bei kleinen einfachen Schäden ist die Toleranzgrenze der Überschreitung wesentlich geringer als bei größeren Reparaturarbeiten.

Für den Kunden steigt, abhängig von der Schadenshöhe, am Ende das Risiko, eventuell nicht den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen. Wer sich in der Schadensabwicklung auskennt, für den kann die Bearbeitung kleinerer Schäden mittels eines Kostenvoranschlags die richtige Lösung sein. Möchten Sie sichergehen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird, informieren wir Sie gerne über Ihre Pflichten, Rechte und Schadensersatzansprüche.

Wer trägt die Kosten für ein Kfz Kostenvoranschlag?

Kfz-Betriebe erstellen Kostenvoranschläge in aller Regel unentgeltlich im normalen Reparaturbetrieb. . Eine Ausnahme bilden Kfz-Kostenvoranschläge, welche lediglich zur fiktiven Abrechnung von Schäden dienen und ohne Reparaturauftrag bleiben. Solche Schadensermittlungen kosten die Kfz-Werkstätten wertvolle Arbeitszeit und sind nicht gern gesehen. Die Betriebe gehen daher immer mehr dazu über, für solche Kostenvoranschläge ein Entgelt zu verlangen, üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro oder auch eine prozentuale Pauschale der Schadenssumme. Kommt es am Ende dennoch zu einem Reparaturauftrag, rechnen die Unternehmen die Kosten für den Kfz-Kostenvoranschlag bei der Abrechnung an.

Auch hier kann Ihnen unser fachlicher Rat, wie bei der gesamten Schadensabwicklung, helfen. Sie sollten unbedingt mit der Versicherung vorab klären, wer die Kosten für einen fiktiven Kfz-Kostenvoranschlag übernimmt, damit Sie diesen nicht am Ende selbst zahlen müssen. Ohnehin sollte die Abwicklung von Schäden über einen Kostenvoranschlag eher eine Ausnahme sein und nur bei geringem Schadensvolumen in Frage kommen. Dabei sollten Sie wiederum auf den sogenannten Bagatellschaden achten, der in der gesamten Abwicklung eine Sonderstellung einnimmt.

Was passiert bei einem kleinen Bagatellschaden?

Haben Sie keine Angst vor Bagatellschäden. Die gegnerische Versicherung lehnt die Kostenübernahme für ein Gutachten bei Bagatellschäden in der Regel ab. Davor brauchen Sie aber keine Sorge haben, den für Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von 750€ erstellen wir statt dem Unfallgutachten ein Kurzgutachten. Die Kosten für das Kurzgutachten werden dann von der Versicherung übernommen. So sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite und erhalten dennoch alle Vorteile eines normalen Sachverständigengutachten gegenüber dem rechtlich unsichereren Kostenvoranschlag.

Was unterscheidet den KFZ Kostenvoranschlag von einem Gutachten?

Kostenvoranschläge halten sich meist nur mit wenigen Details auf. Es handelt sich lediglich um eine Kalkulation mit einigen weiteren kleineren Positionen. Ein Schaden von rund 1.000 Euro findet auf zwei Seiten Platz, während sich ein Kfz-Gutachten für diesen Schaden über bis zu zehn Seiten erstreckt, inklusive detaillierter und beweissichernder Dokumentation durch Fotos.

Während bei einem Kfz Gutachten die geltende Rechtsprechung sowie die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden (bei einem Kaskogutachten wird zusätzlich der zugrunde liegende Versicherungsvertrag berücksichtigt), gibt es bei einem Kfz-Kostenvoranschlag hier keinerlei Differenzierungen. Darüber hinaus werden bei einem Gutachten die technischen Fahrzeugdaten mit den Fahrzeugpapieren abgeglichen, wohingegen bei einem Kfz-Kostenvoranschlag die Daten des Fahrzeugs von der Zulassungsbescheinigung übernommen werden.

Das Kfz-Gutachten beinhaltet eine Plausibilitätsprüfung, die beim Kostenvoranschlag nicht durchgeführt wird. Auch kümmert sich beim Kfz-Kostenvoranschlag niemand um Alt- oder Vorschäden, die jedoch für die Schadensabwicklung keineswegs bedeutungslos sind. Grundsätzlich ist eine Schadensabwicklung mittels Kfz-Kostenvoranschlag, bei Alt- und Vorschäden, nicht zu empfehlen.

Auch der Reparaturverlauf ist teilweise von der vorherigen Schadensfeststellung abhängig. Die Kfz-Werkstatt interessiert sich nicht dafür, ob die im Kfz-Kostenvoranschlag dargestellte Reparatur von der Versicherung akzeptiert wird. Dies ist bei einem Gutachten vollkommen anders. Hier wird der Reparaturweg unter den technischen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelt. Dabei werden auch verschiedene Rahmenbedingungen wie Alt- und Vorschäden, Fahrzeugalter und Laufleistung berücksichtigt. Auf diese Weise entsteht am Ende, unter Berücksichtigung aller notwendigen Gegebenheiten, ein Kfz-Gutachten, das Ihnen Sicherheit für Ihre Entscheidung geben kann.

Guter Rat ist nicht teuer – Wir helfen weiter

Oft ist die Schadensabwicklung nicht vorhersehbar. Häufig kommt es ohne einem Sachverständigengutachten zu Differenzen über den Schadensumfang oder den Unfallhergang. Da Sie als Geschädigter beweispflichtig sind, müssen Sie den Ihnen entstandenen Schaden nachweisen. Dabei hat ein Kostenvoranschlag, im Gegensatz zu einem Gutachten, keineswegs einen beweissichernden Charakter. Altschäden (Vorschäden) sind oftmals nicht richtig beziffert und Reparaturbetriebe mit der Erstellung des Kostenvoranschlages überfordert.

Warum sollten Sie uns mit der Schadenabwicklung beauftragen?

Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug und wünschen eine unkomplizierte Schadenregulierung statt einem oftmals zweifelhaften Kfz-Voranschlag von einem Reparaturbetrieb? Sie möchten nicht auf den Reparaturkosten der Werkstatt sitzen bleiben? Dann wenden Sie Sie gerne an unser unsere Kfz Sachverständigenbüro. Mit unseren fachkundigen Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie so alles aus einer Hand! Wir besitzen mehr als 40 Jahre Erfahrung und Kompetenz in der Unfallabwicklung und im Erstellen von KFZ Schadensgutachten jeglicher Art. Mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, sowohl bei Kfz-Kostenvoranschlägen wie auch bei Schadengutachten mit einem unabhängigen Sachverständigenbüro, legen Sie bei uns den Grundstein für eine Schadensabwicklung, die alle Belange und schadenrelevante Faktoren berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die Versicherung als auch für Ihren Anwalt, die Werkstatt und alle anderen Beteiligten.

Wir garantieren Ihnen eine unabhängige Beratung in der Schadenabwicklung und sichern Ihnen eine unkomplizierte Erstellung Ihres Unfallgutachten zu. Rufen Sie unsere Sachverständigen gerne an!

Ihr Weg zum Sachverständigengutachten: Tel: 0800/57017030

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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