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Gutachten für E-Bikes

E-Bike Gutachten

Das E-Bike ist ein Bestseller: Mittlerweile werden jährlich allein in Deutschland mehr als 1 Million elektronisch unterstützte Fahrräder abgesetzt. Die Produkte werden immer hochwertiger und zunehmend auch als echtes Verkehrsmittel und Autoalternative für Pendler eingesetzt. Dies bringt natürlich auch mögliche Schäden oder gar Diebstähle mit sich – die durch ein spezielles Gutachten für E-Bikes bewertet werden müssen. E-Bikes Gutachter schätzen die Schadenssumme genau wie bei einem Pkw, damit die Versicherung dafür aufkommen kann.

Beschädigtes E-Bike: Wann die Versicherung zahlt

Wenn Sie sich auf dem E-Bike Markt einmal umgesehen haben, werden Sie festgestellt haben, dass Sie für ein hochwertiges E-Bike durchaus mittlere vierstellige Eurobeträge ausgeben können – und immer mehr Menschen dies auch tun. Insofern ist der Schaden an einem solchen Verkehrsmittel keinesfalls eine Bagatelle, sondern wird immer häufiger durch eine Versicherung reguliert. Im Unterschied zum Pkw ist eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung eines E-Bikes im Straßenverkehr allerdings nicht vorgeschrieben, sofern es sich um ein Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handelt. Dieser Versicherungsschutz kommt allerdings ohnehin nur für die Schäden auf, die Sie bei einem Dritten verursachen. Wenn an Ihrem E-Bike ein Schaden entsteht, für den ein E-Bike Unfallgutachten erstellt werden muss, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Sie haben den Schaden selbst verursacht

In einem solchen Fall müssen Sie ein E-Bikes Schadengutachten nur erstellen lassen, wenn Sie über eine Fahrradversicherung verfügen, die auch Schäden begleicht, die Sie selbst verursacht haben. Bei einem hochwertigen E-Bike kann eine solche Police lohnenswert erscheinen. Gegen Diebstahl ist das E-Bike üblicherweise auch schon durch die Hausratversicherung abgesichert, sofern diese vorhanden ist. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie den entstandenen Schaden natürlich selbst begleichen. In einer solchen Situation kann ein E-Bikes Sachverständiger trotzdem sinnvoll sein: Wenn Sie das E-Bike in absehbarer Zeit verkaufen wollen, dann kann das E-Bikes Schadengutachten eine mögliche Wertminderung ermitteln. So können Sie den realistischen Verkaufspreis präziser bestimmen.

2. Der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht, der sich nicht ermitteln lässt

Für diese Situation brauchen Sie nicht viel Fantasie: Sie haben Ihr E-Bike an einem öffentlichen Fahrradständer angeschlossen und müssen bei der Abfahrt feststellen, dass Ihr E-Bike beschädigt wurde. In einem solchen Fall haben Sie den Schaden zwar nicht selbstverschuldet, können den Unfallverursacher in den meisten Fällen aber auch nicht mehr ausmachen. Ein Gutachten für E-Bikes wäre in dieser Situation ebenfalls nur dann sinnvoll, wenn Sie über eine Fahrradversicherung verfügen, die diesen Fall abdeckt. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen erheblichen Unterschied zum selbstverschuldeten Schaden. Für die Versicherung wird aber in jedem Fall ein E-Bike Unfallgutachten benötigt.

3. Der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht

Recht zumeist auf ihrer Seite haben – E-Bikes sind hierbei keine Ausnahme. Stützen Sie beispielsweise mit Ihrem E-Bike, weil Ihnen ein Autofahrer die Vorfahrt nimmt, muss dieser den Schaden tragen. In der Regel wird die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Verursacht ein Fußgänger den Schaden, werden die Kosten durch die gegnerische Privathaftpflicht übernommen. Ist eine solche Police nicht vorhanden, muss der Schadensverursacher die Kosten aus eigener Tasche finanzieren. In jedem Fall gilt aber: ein Gutachten für E-Bikes wird von der Versicherung in jedem Fall verlangt werden. Das E-Bike Unfallgutachten stellt für die Versicherung die Grundlage dar, nach der die Erstattung für den Geschädigten erfolgt.

Wann ein Gutachten für E-Bikes notwendig ist

Wenn Sie einen selbst verursachten Schaden an einem E-Bike durch einen Fachhändler reparieren lassen möchten, ist kein E-Bikes Gutachter oder E-Bikes Sachverständiger notwendig – anstelle eines E-Bikes Schadengutachten wird der Fachmann Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen. Anhand dieses Kostenvoranschlages entscheiden Sie, ob eine Reparatur des E-Bikes erfolgen soll. Ein E-Bikes Gutachter bzw. E-Bikes Sachverständiger wird hingegen zurate gezogen, wenn der Schaden durch eine Versicherung reguliert wird. Die Versicherung wird sich mit einem einfachen Kostenvoranschlag möglicherweise nicht zufriedengeben sondern ein Gutachten für E-Bikes einfordern.

Welche Fälle erfordern ein Gutachten für E-Bikes ganz konkret?

  • Verkehrsunfälle mit Fremdverschulden
  • Verkehrsunfälle mit Fremdverschulden
  • Beschädigungen, die durch Fremdverschulden verursacht wurden
  • sogenannte Elementarschäden, entstanden durch Hochwasser, Sturm, Brand oder Hagel
  • Vandalismusschäden

Welche Aufgabe übernimmt der E-Bikes Gutachter?

Natürlich gibt es Schäden an Ihrem E-Bike, die sich auch ohne besondere Expertise beurteilen lassen. Hierbei handelt es sich aber in der Regel kleinere Bagatelleschäden, die ohnehin ohne die Beteiligung einer Versicherung repariert werden. Anders ist die Situation, wenn es zu einem schwereren Unfall mit Sturz kommt. Hierbei sind für den Laien möglicherweise nur Kratzer und beschädigte Anbauteile wie Bremshebel oder Gepäckträger zu erkennen. Auf den ersten Blick erscheint ein solcher Schaden überschaubar und günstig zu beseitigen. Der E-Bikes Sachverständiger kann allerdings auch prüfen, ob der Rahmen beschädigt wurde. Ein verbogener Rahmen wird dazu führen, dass die Fahreigenschaften und möglicherweise auch die Stabilität beeinträchtigt sind. Je nach gefertigtem Rahmenmaterial ist dann ein Bruch nicht mehr auszuschließen – insbesondere Aluminium und Carbon reagieren auf solche Belastungen sehr empfindlich. Aufgrund der höheren Lasten und Geschwindigkeiten werden die Rahmen von E-Bike ohnehin stärker beansprucht, als dies bei einem konventionellen Fahrrad der Fall ist. Der E-Bikes Gutachter berücksichtigt diese Aspekte in seinem Gutachten für E-Bikes und schätzt eine Gesamtschadenssumme. Außerdem wird üblicherweise durch den E-Bikes Sachverständiger in dem E-Bikes Schadensgutachten auch der Restwert des nicht instandgesetzten Elektrofahrrades ermittelt. Zudem kann das Gutachten für E-Bikes auch den Wiederbeschaffungswert des beschädigten E-Bikes ausweisen. Auf Basis dieser Summen entscheidet die Versicherung, welche Summe gezahlt werden muss und ob eine Instandsetzung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie als Geschädigter womöglich den Restwert des unbeschädigten, aber gebrauchten E-Bikes erstattet, um sich davon ein neues Zweirad anzuschaffen.

Was sollten Sie bei einem Schaden Ihres E-Bikes tun?

Grundsätzlich sollten Sie jeden Schaden, unabhängig ob dieser von Ihnen selbst verursacht wurde und die eigene Versicherungspolice zahlt, oder es sich um ein Fremdverschulden handelt, so schnell wie möglich bei der Versicherung oder der Polizei anzeigen. Letzteres ist natürlich insbesondere dann notwendig, wenn sich der Schadensverursacher uneinsichtig zeigt und die Verursachung des Schadens nicht zugegeben wird. Lassen Sie ohne nachvollziehbare Begründung unnötig Zeit verstreichen, leidet Ihre Glaubwürdigkeit. Außerdem ist eine schnelle Erstellung eines Gutachtens für E-Bikes durch einen E-Bikes Gutachter in Ihrem Interesse, damit das Fahrrad schnell wieder repariert werden kann. Weiterhin haben Sie eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Auch ein beschädigtes E-Bike sollte also nach Möglichkeit im Fahrradkeller gelagert werden, damit Witterungseinflüsse nicht für eine zusätzliche Wertminderung sorgen.

Was Sie nach einem E-Bike Schaden auf keinen Fall tun sollten

Vielleicht nötigen Sie das E-Bike dringend um zu Ihrer Arbeitsstelle zukommen und möchten die Instandsetzung so weit beschleunigen wie möglich. Hier wäre es scheinbar naheliegend, auf das Gutachten für E-Bikes zu verzichten und das E-Bike direkt in einer Fahrradwerkstatt reparieren zu lassen. Die Rechnung könnten Sie als Bestätigung für die Schadenssumme bei der Versicherung einreichen – doch die wird dies als Beleg nicht in jedem Fall akzeptieren. Viele Versicherungen akzeptieren nur ein spezielles Gutachten für E-Bikes, welches durch einen E-Bikes Sachverständiger erstellt wurde. Denn anders als die Fahrradwerkstatt leistet der E-Bikes Gutachter mehr: Er stellt auch fest, ob die Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht noch sinnvoll ist. Zudem kann der E-Bikes Sachverständiger in seinem E-Bikes Schadengutachten auch ermitteln, wer den Unfall mutmaßlich verursacht hat. Anhand bestimmter Unfallspuren ist es möglich, den tatsächlichen Unfallhergang abzuleiten – und die Frage zu beantworten, welcher der Unfallbeteiligten die Wahrheit sagt.

Wer trägt die Kosten für das E-Bike Unfallgutachten?

Der E-Bikes Gutachter besitzt eine Menge Expertise und in der Regel auch eine lange Erfahrung, um anhand des Schadensbildes ein E-Bike Unfallgutachten zu erstellen, welches im Zweifel auch vor Gericht Aussagekraft hat und von der Versicherung akzeptiert wird. Natürlich arbeitet ein solcher Gutachter keinesfalls kostenlos, wenn er ein E-Bikes Schadengutachten erstellt – und diese Kosten für das Gutachten für E-Bikes muss natürlich getragen werden. Die Kosten dafür werden üblicherweise von der Versicherung getragen, die auch den Schaden zahlt. Generell lässt sich verallgemeinern, dass die Finanzierung des E-Bikes Schadengutachten immer durch jede Person erfolgt, die auch den Schaden reguliert. Zahlt der Unfallgegner den Schaden aus eigener Tasche, muss er also auch für das Gutachten für E-Bikes aufkommen.

Warum Sie auf ein E-Bike Unfallgutachten bestehen sollten

Natürlich ist auch der Fall denkbar, dass ein Dritter einen Schaden an Ihrem E-Bike verursacht und dabei auf ein Gutachten für E-Bikes verzichten möchte. Möglicherweise gibt er zu, der Verursacher zu sein und möchte einfach einen Kostenvoranschlag einer Fahrradwerkstatt haben, um den Schaden zu ersetzen. Wir raten trotzdem dazu, ein Gutachten für E-Bikes erstellen zu lassen – und zwar aus folgenden Gründen:

1. In einem E-Bikes Unfallgutachten werden auch verdeckte Schäden ermittelt, die sich mit dem bloßen Auge auch von einem Fahrradmechaniker nicht ermitteln lassen. Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen am Rahmen.

2. Ein E-Bikes Schadengutachten bestätigt, auf welche Weise die Beschädigung zustande gekommen ist. Dadurch stellen Sie in Ihrem Interesse sicher, dass der Unfallverursacher nicht später einfach seine Meinung ändern kann und die Regulierung des Schadens ablehnt – das E-Bike Unfallgutachten dient hier also als Beweis.

3. Schadenshöhe und Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert werden ausgewiesen, sodass sich durch das E-Bikes Schadengutachten auch klären lässt, ob eine Instandsetzung überhaupt sinnvoll ist. Ihr Fahrradhändler kann Sie in diesem Punkt natürlich ebenso beraten, ist aber nicht unabhängig und wird womöglich eher im eigenen Interesse handeln.

Gutachten für E-Bikes: Welchen E-Bikes Sachverständiger können Sie einschalten?

Es ist durchaus nicht unüblich, dass eine Versicherung, die auf ein E-Bike Unfallgutachten besteht, auch selbst einen E-Bikes Gutachter bestellt. Grundsätzlich haben Sie aber die freie Wahl, welcher E-Bikes Sachverständiger das Gutachten für E-Bike erstellt. Dieses Recht sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt wahrnehmen. Natürlich erscheint es zunächst bequemer, das Gutachten für E-Bikes durch einen von der Versicherung bestellten Fachmann durchführen zu lassen – so müssen Sie sich abgesehen von der Terminvereinbarung um wenig kümmern. Dafür können Sie aber keinesfalls davon ausgehen, dass das Gutachten für E-Bikes auch unabhängig erstellt wird. Ohne Ihrer Versicherung einen Trick unterstellen zu wollen: Sie können natürlich davon ausgehen, dass der E-Bikes Gutachter der Versicherung das E-Bikes Schadengutachten auch im Interesse seines Auftraggebers erstellt – und dies ist nun mal die Versicherungsgesellschaft. Daher sollten Sie einen freien E-Bikes Gutachter beauftragen. KfzSachverstand hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns gebührenfrei an oder schreiben Sie uns. Wir erstellen für Sie ein unabhängiges Gutachten, das in Ihrem Interesse erstellt wird.

Fazit: Gutachten für E-Bikes von unabhängigem E-Bikes Sachverständiger erstellen lassen

Am Ende zeigt sich: Sofern Sie den Schaden an Ihrem Elektrofahrrad nicht selbst zahlen müssen, sondern der Unfallgegner oder eine Versicherung für die Regulierung aufkommt, sollten Sie in jedem Fall ein freien E-Bike Unfallgutachten erstellen lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass von einer unabhängigen Person mit entsprechender Expertise Schadenshergang und -höhe objektiv ermittelt werden. Dadurch werden Ihre Rechte gewahrt – und die Reise auf zwei Rädern kann bald weitergehen.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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