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Strafmaß bei Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol im Straßenverkehr Strafen

Eine Vielzahl von schweren Verkehrsunfällen geschehen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Dabei geraten oftmals auch unschuldige Verkehrsteilnehmer in das Unfallgeschehen – nicht selten enden solche Szenarien mit schwerwiegenden Verletzungen oder gar tödlich. Aus diesem Grund sieht der aktuelle Bußgeldkatalog für derlei Vergehen hohe Strafen vor. Nehmen Autofahrer folglich nach Einnahme von Drogen oder Alkohol am Straßenverkehr teil, haben sie mit Fahrverbot, Führerscheinentzug und hohen Bußgeldern zu rechnen.

Wie verhält sich das Strafmaß bei Alkoholeinnahme?

Stellt ein Polizeibeamter bei einer Verkehrskontrolle fest, dass der Autofahrer Alkohol zu sich genommen hat, kommen Alkoholtests zum Einsatz. Diese beziffern den genauen Promillewert.

Hinweis: Der Wert Promille bezieht sich auf die Alkoholmenge, die sich im Blut einer Person befindet. Die Promille selbst lässt sich mittels Blut- oder Atemluft testen. Als Maßeinheit wird Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g) verwendet.

Im Straßenverkehr dürfen Autofahrer höchstens 0,5 Promille im Blut aufweisen, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Wie viel Alkohol diesem Wert entspricht, ist nicht pauschal erklärbar. Ein Mann mit einem Gewicht von 80 kg kann bereits nach Genuss eines Biers einen Promillewert von 0,3 aufweisen. Bei einer Frau mit einem Gewicht von 60 kg kann das Bier hingegen schon einen Promillewert von 0,4 aufrufen. Zudem reagiert jeder Körper anders auf Alkohol. Für einige Menschen reicht ein Bier aus, um einen Autounfall zu verursachen, da die Sinne trügerischen Einfluss auf das Fahrverhalten haben. Andere spüren hingegen keine Veränderungen und fühlen sich topfit.

Wer einen Unfall verursacht und nur ein Bier getrunken hat, das einen Promillewert von 0,3 erzielt hat, kann dennoch einer Strafe nicht entgehen und sogar mit Führerscheinentzug rechnen. Es ist daher immer sicherer keinen Alkohol zu trinken, wenn die Teilnahme am Straßenverkehr geplant ist.

Ist ein Autofahrer dennoch unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr unterwegs und gerät in eine Polizeikontrolle, so muss er mit einem Fahrverbot, einem Bußgeld sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Selbst wenn der Fahrer keine Anzeichen von Trunkenheit aufzeigt, sich dennoch Promille nachweisen lassen, ist die Fahrtüchtigkeit ausgeschlossen. Bei sehr hohen Promillewerten ab 1 kommen härtere Strafen zum Tragen. Dann können Autofahrer mit Führerscheinentzug von bis zu 6 Monaten und sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wird ein Autofahrer erwischt, der 2 Promille im Blut aufweist, kann der Führerschein sogar unbefristet eingezogen werden.

Wie wirkt sich der Alkohol auf den Autofahrer aus?

Bereits kleine Alkoholmengen, wie z. B. eine Flasche Bier oder ein Kurzer, können bewirken, dass Ausfallerscheinungen oder Fahrunsicherheiten während der Autofahrt auftreten. Der Fahrer sieht verschiedene Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen doppelt, die Reaktionszeit verzögert sich und Schwindelgefühle können auftreten.

Zusätzlich verändert sich die Sichtweise. Viele Personen, die Alkohol zu sich genommen haben, verlieren die Koordination und fühlen sich von entgegenkommenden Fahrzeugen geblendet. Rote Ampeln werden nicht wahrgenommen und Kinder übersehen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Auto lieber stehenlassen und das Taxi oder einen Bus für das Wunschziel erwählen.

Das hat Fahranfänger bei Vergehen zu erwarten

Ein Fahranfänger muss nach Bestehen der Führerscheinprüfung für zwei Jahre beweisen, dass er sicher und gewissenhaft am Straßenverkehr teilnehmen kann. Diese zwei Jahre werden allgemeinhin als Probezeit betitelt. Für Autofahrer, die sich in der Probezeit befinden, beträgt laut StVG die 0-Promillegrenze. Das bedeutet, dass Autofahrer während der Fahrt keinen Alkohol und keine Drogen konsumieren dürfen.

Umgehen Fahranfänger dieses Gebot und geraten hernach in eine Polizeikontrolle, so wird der Führerschein eingezogen. Zudem fallen eine kostenpflichtige Nachschulung sowie ein Aufbauseminar plus eine Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre an.

Wie gut funktionieren Promille-Apps?

Ein Bier schadet nicht? Dieser Gedanke hat schon so manchem Autofahrer die Fahrerlaubnis gekostet. Nicht selten unterschätzen sich Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen. Mittlerweile vermuten Autofahrer, dass sie nach dem Nutzen einer Promille-App ein offenkundiges Ergebnis erzielen und dennoch hinter dem Steuer eines Fahrzeuges sicher ans Ziel gelangen.

Doch wie funktionieren diese Apps? Nach der Eingabe von Alter, Körpergröße, Geschlecht und Körpergewicht wird die Menge an eingenommenem Alkohol in die App eingespeist. Anschließend verrät die App, wie viel Promille sich im Blut befinden könnten. Auf dieses Ergebnis sollten sich Anwender jedoch keineswegs verlassen, da es sich hierbei lediglich um Schätzungen handelt. Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol und sollte daher besser das Auto stehen lassen, als sich selbst und andere Menschen in Gefahr zu bringen.

Sind Drogen im Straßenverkehr erlaubt?

Auch die Einnahme von Drogen ist laut StGB in Deutschland nicht erlaubt. Abgesehen davon, dass Drogen dem menschlichen Organismus nachhaltig schaden können, haben Autofahrer, die unter Drogeneinfluss stehen, mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Wird mithilfe eines Drogentests Rauschgift im Blut nachgewiesen, so kommen auf jeden Fall Bußgelder zum Tragen.

Anders als bei Alkohol gibt es hier jedoch keine Richtlinien oder Grenzwerte, die das Strafmaß bestimmen könnten. Lassen sich Drogen im Blut nachweisen – und mögen die Werte noch so gering sein – so wartet ein Bußgeldbescheid in Höhe von bis zu 200 Euro auf den Betroffenen. Weiterhin gehören zwei Punkte in Flensburg zum Strafportfolio dazu. Lässt sich ein Autofahrer ein zweites Mal mit Drogen im Blut erwischen, so vergrößert sich die Strafe auf ein Bußgeld zwischen 1.000 Euro und 1.500 Euro.

Wird zwischen weichen und harten Drogen differenziert?

In Deutschland lassen sich Drogen in unterschiedliche Kategorien unterteilen. So zählt beispielsweise Cannabis zu den weichen Drogen. Hier ist anzumerken, dass der Genuss von Cannabis am häufigsten bei polizeilichen Kontrollen nachgewiesen wird. Führt der Autofahrer jedoch Cannabis nur mit sich, hat dieses allerdings noch nicht konsumiert, so ist nicht mit einem Führerscheinentzug zu rechnen. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Drogenscreening angefordert wird.

Mit einem Drogenscreening lässt sich feststellen, ob das Blut des Autofahrers tatsächlich drogenfrei ist. Lässt sich Rauschgift feststellen, so wird im Regelfall eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet. In diesem Rahmen können Mediziner ziemlich genau den letzten Drogenkonsum festlegen. Danach richtet sich schließlich auch das Strafmaß.

Neben den weichen Drogen gibt es auch die härtere Variante. Dazu zählen beispielsweise Methadon, Heroin oder Kokain und einige weitere Substanzen. Finden Polizeibeamte bei Kontrollen Spuren dieser Drogen im Blut des Autofahrers, so wird der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr eingezogen – selbst dann, wenn der Autofahrer diese nicht eingenommen hat, sondern nur mit sich führt.

Welche Auswirkungen haben Drogen während der Autofahrt?

Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Drogen. Einige Menschen spüren nahezu keine Symptome nach der Einnahme von Cannabis, andere reagieren sehr stark auf den Konsum. Das kann von Kreislaufproblemen bis hin zu starken Halluzinationen führen. Auch das falsche Einschätzen von Raum und Zeit gehören in diesen Bereich. Wer sich nach Drogeneinnahme hinter das Steuer eines Fahrzeuges begibt, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger in Gefahr. Zudem wird gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) verstoßen – nicht selten enden diese Fälle vor Gericht, bei dem mitunter hohe Strafen zum Einsatz kommen.

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