Rechnungsprüfung für Reparaturkosten
Wenn es zu einem Unfall kommt, muss der Unfallverursacher in den meisten Fällen für die entstandenen Schäden aufkommen. Allerdings sind diese Kosten immer im Rahmen zu halten. Das bedeutet, dass der Unfallgeschädigte den Reparaturumfang nicht unnötig ausreizen darf. Erscheinen dem Unfallverursacher die Reparaturkosten nun zu hoch, so kann er eine Rechnungsprüfung veranlassen. Dabei wird u. a. auch kontrolliert, ob die Reparaturkosten fachmännisch vollzogen wurden.
Inhalt dieses Beitrags
Rechnungsprüfung durch Kfz Sachverständige vornehmen lassen
Sollten Probleme mit der Rechnung vorliegen, so haben Unfallverursacher das Recht, diese durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Diese sogenannte Rechnungsprüfung wird anschließend analysiert. Dabei wird kontrolliert, ob die Instandsetzung den jeweiligen Rechnungspositionen entspricht. In vielen Fällen kommen Unregelmäßigkeiten zum Vorschein, die zulasten den Unfallverursachers gehen. Damit dieser jedoch keine finanziellen Nachteile hinnehmen muss, kann eine Prüfung von Vorteil sein. Die in Kostenvoranschlägen oder auch Prüfberichten festgelegten Reparaturkosten erweisen sich bei genauer Prüfung häufig als falsch.
Die Expertise und das Know How eines Kfz Sachverständigen kann allerdings belegen, welcher Reparaturwert sinnvoll ist und ob die Rechnung richtig erfasst wurde.
Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?
Bei Schadensfällen kommen unterschiedliche Abrechnungsvarianten zum Tragen. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Schadensabrechnungen ein.
Konkrete Abrechnung
In diesem Fall wird der ursprüngliche Zustand des Fahrzeuges mittels einer Reparatur versucht wiederherzustellen. Im Anschluss erhält die Versicherung die Reparaturrechnung übersandt. Als Basis fungiert in der Regel ein Kfz Gutachten, ein Kurzgutachten oder ein einfacher Kostenvoranschlag.
Fiktive Abrechnung
Für diese Abrechnungsform wird ein vorgesehener Geldrahmen von der zuständigen Versicherungsgesellschaft festgesetzt. Dieser Betrag soll die Wiederherstellung des Fahrzeuges sichern. Auch hier erfolgt die Rechnungsbasis aufgrund eines Kostenvoranschlages oder eines Kfz Gutachtens.
Technischer Totalschaden
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen technischen Totalschaden, so ist eine Wiederherstellung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr gegeben. Dieser Fall kommt allerdings recht selten vor. Liegt ein derartiger Schaden hingegen vor, so wird eher ein gleichwertiger Wagen als Entschädigung vorgeschlagen.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Übersteigt die Schadenshöhe den Fahrzeugwert, so ist die Wiederherstellung aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Hier werden als Grundlage für einen Schadensausgleich der Fahrzeugwert sowie ein Kfz Gutachten zurate gezogen. Sind bestimmte Rahmenbedingungen geschaffen, so ist eine Reparatur i. H. v. 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes denkbar.
Wie kann ich feststellen, ob eine Rechnung fehlerhaft ist?
Bevor Sie eine Rechnungsprüfung veranlassen, können Sie selbst kontrollieren, ob die Rechnung Fehler aufweist. Dazu können beispielsweise im Internet Preise von Ersatzteilen oder dergleichen miteinander verglichen werden. Liegt die Vermutung nahe, dass die Rechnung nicht den Tatsachen entspricht, so ist der Fall einem Kfz Gutachter zu übergeben.
Normalerweise entstehen bei einer Reparatur nach einem Unfall Kosten, die zur Wiederherstellung des Fahrzeuges dienlich sind. Ein Geschädigter hat in diesem Rahmen selbstverständlich Anspruch auf eine vollständige Reparatur. Diese sollte jedoch weder zu hoch noch zu niedrig ausfallen. Folglich soll der Geschädigte nicht auf den Reparaturkosten sitzenbleiben und der Verursacher keine überhöhte Rechnung erhalten.
Ist eine markengebundene oder freie Fachwerkstatt sinnvoll?
Handelt es sich beim geschädigten Fahrzeug um einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchten, so ist die markengebundene Fachwerkstatt häufig die bessere Wahl. Hier kann eine vollständige Wiederherstellung erwirkt werden. Die freie Werkstatt eignet sich hingegen gut für ältere Modelle. In diesem Rahmen lassen sich die Schäden auch häufig kostengünstiger beheben. Auch eine Reparatur mit guten Gebrauchtteilen ist durchaus in freien Werkstätten gegeben. Diese Variante ist vor allem für Gebrauchtwagen sinnvoll, ist das Auto selbst schließlich auch nicht mehr neu.
Weicht also die Rechnung von den veranschlagten Reparaturkosten stark ab, so kann der Unfallverursacher durchaus eine Rechnungsprüfung vornehmen lassen. Ein Kfz Sachverständiger kann hier mit Rat und Tat zur Seite stehen, Berechnungen vornehmen und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise aussprechen.