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Auffahrunfall – was ist bei und nach dem Unfall zu tun?

Auffahrunfall

Der Auffahrunfall ist keine Seltenheit – recht häufig passiert diese Unfallart im Straßenverkehr. Dabei reicht oft schon ein unachtsamer Moment, ehe das Dilemma passiert ist und der Hintermann auf den Vordermann auffährt. Meistens bleibt es nur bei einem Blechschaden, für die Beteiligten sitzt der Schock allerdings oftmals recht tief. Vor allem für den Unfallgeschädigten gibt es bei dieser Art des Unfallhergangs einiges zu beachten. Wir liefern nachfolgend einige Tipps, worauf bei und nach einem Auffahrunfall zu achten ist.

Diese Sofortmaßnahmen sind nach einem Auffahrunfall maßgeblich

Wenn der Auffahrunfall passiert ist, benötigen allen Unfallparteien einen Augenblick, um zu realisieren, was genau beim Autounfall geschehen ist. Ist der erste Schock überwunden, sollten die Beteiligten – falls möglich – aus den Fahrzeugen aussteigen und die Unfallstelle btw. den Unfallort absichern. Dazu gehören auch das Aufstellen eines Warndreiecks und das Anlegen einer Warnweste. Verletzte sollten sofort versorgt und die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Ist die Sachlage und vor allem die Schuldfrage geklärt, tauschen die Unfallparteien gegenseitig ihre Personalien aus. Dazu zählen nicht nur Name, Adressdaten und Wohnort, sondern auch Versicherungsnummern. Gerade für den Geschädigten ist der Austausch der Personalien und des Schuldeingeständnisses des Unfallverursachers extrem wichtig. Bei einer fehler- und lückenhaften Aufnahme der Daten kann es im Nachgang des Verkehrsunfalles zu Problemen in der Schadenabwicklung kommen.

Wichtig ist, dass trotz aller Aufregung auf jeden Fall Ruhe bewahrt werden muss. Sollten Zeugen anwesend sein, so sind diese zu bitten, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese eine Aussage machen können. Von Schuldzuweisungen und bösen Beschimpfungen ist bestmöglich abzusehen, auch wenn die Emotionen hochkochen – in diesem Augenblick ist ein kühler Kopf überaus bedeutungsvoll. Auch Schuldeingeständnisse sind nicht unbedingt angebracht. Nicht immer trägt der Auffahrende die Schuld an der Misere, auch wenn dieser das vielleicht zu dem Tatzeitpunkt noch glauben mag. Gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann sich ein solches Schuldeingeständnis allerdings nachteilig auswirken. Daher ist es ratsam, zunächst keine Schuldanerkenntnisse beim Unfallgegner zu unterschreiben oder anderweitige Erklärungen in dieser Hinsicht abzugeben. Wichtiger ist es, das Eintreffen der Polizei und eventuellen Gutachters abzuwarten, welche die Situation aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten können. Der Sachverständige ist in er Lage den Unfallhergang objektiv zu bewerten.

Checkliste – was ist bei einem Auffahrunfall zu tun?

Ein Unfall bedeutet immer Stress. Vor allem wenn plötzlich der Fahrer ganz kurz unachtsam war und die Bremsen beim Auto nicht rechtzeitig betätigt hat. Da fällt es den Beteiligten häufig schwer, die Nerven zu behalten. Deshalb liefern wir eine Checkliste, wie Betroffene verfahren sollten, falls ein Auffahrunfall passiert. Egal ob Sie der Unfallverursacher oder der Geschädigte sind.

Auffahrunfall bei der Polizei melden

Ganz gleich, wer den Auffahrunfall verursacht hat oder die Schuld trägt – eskaliert die Situation oder handelt es sich um einen schweren Unfall mit Personenschaden, ist in jedem Fall die Polizei zu informieren, die den Unfallort in Augenschein nehmen wird. Die Beamten nehmen dazu nicht nur die jeweiligen Personalien der Unfallbeteiligten auf, sondern machen auch Fotos, sichern die Unfallstelle und melden den Vorfall. Auf Wunsch kann auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der sich der Angelegenheit annimmt.

Schaden von unabhängigen Gutachtern beurteilen lassen

Die gegnerische Versicherung wird versuchen, die Schadenermittlung zu übernehmen. Das kostet den Haftpflichtversicherer oftmals weniger Geld. Darauf sollten sich Geschädigte allerdings nicht einlassen. Besser ist es, sich um einen eigenen Sachverständigen zu bemühen, der ganz objektiv und unabhängig die Angelegenheit betrachtet. Als Geschädigter nach dem Unfall entstehen dadurch keine Kosten.

Schadensersatz verlangen

Geschädigte haben das Recht, nach dem Auffahrunfall Schadensersatz zu verlangen. In der Regel übernimmt die Gegenversicherung die Schadensabwicklung. Sollte es in diesem Bereich zu Schwierigkeiten kommen, ist ein Fachanwalt zurate zu ziehen. Das ist sicher, spart Nerven und Ärger und kostet zudem nichts. Die Kosten für den Rechtsanwalt werden nämlich häufig ebenso von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Ist die Polizei bei jedem Unfall zu verständigen?

Nicht immer ist die Unterstützung der Polizei nötig. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um eine Bagatelle und somit um einen kleinen Unfall handelt, bei dem geringe Blechschäden und keine Personenschäden vorliegen. Meistens regeln die Parteien die Schadensabwicklung gütlich und ruhig untereinander.

Wichtig ist die Kontaktaufnahme mit den Ordnungshüten hingegen dann, wenn sich die Unfallbeteiligten uneinig bei der Schuldfrage sind und die Situation zu eskalieren droht. Es ist auch von großer Bedeutung, die Beamten um Hilfe zu bitten, wenn klar wird, dass der Unfallverursacher offensichtlich unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht. Auch bei Personenschaden oder sehr hohem Sachschaden ist es unumgänglich, die Polizei zu rufen. Dazu sollten Betroffene bereits am Telefon die vorliegende Sachlage so gut wie möglich darlegen und bei Dringlichkeit um schnelle Hilfe bitten.

Wichtig: Ein Auffahrunfall mit einem Auto stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird – je nach Schwere des Unfalls – nach dem aktuellen Bußgeldkatalog geahndet. Wer also die Polizei ruft, weil die Situation vor Ort nichts anderes zulässt, muss damit rechnen, einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Zumeist erhält der Unfallverursacher diesen Bescheid wenige Wochen nach Unfallhergang postalisch zugestellt. Der Geschädigte hat hingegen nichts zu befürchten. 

Wie läuft die weitere Vorgehensweise ab?

Es sind vorrangig Blechschäden, die nach einem Auffahrunfall zu korrigieren sind. Der Unfallverursacher (in der Regel der Hintermann) hat dabei binnen einer Woche die eigene Haftpflichtversicherung über den Vorfall in Kenntnis zu setzen. Der Geschädigte hat hingegen keine weiteren Meldungen zu Sachschäden zu machen. Bei Personenschäden ist es jedoch sinnreich, schnellstmöglich einen Arzt zu konsultieren und diesen zu bitten, sämtliche Beeinträchtigungen zu attestieren. Dies ist im Falle einer Schmerzensgeldforderung unerlässlich. Ein geschulter Sachverständiger unseres Büros klärt Sie gerne über Ihre Rechte auf und regelt die gesamte Schadenabwicklung.

Wie lässt sich feststellen, wer den Auffahrunfall verursacht hat?

Die Polizei und ein Gutachter werden vor Ort nicht nur den Unfallhergang aufnehmen, sondern auch einen Unfallbericht fertigen, Fotos vom Auto machen und eine Skizze des Unfallortes herstellen. Anschließend werden auch die Fahrzeuge in Augenschein genommen. Der Gutachter wird dazu die Blechschäden kontrollieren und ermitteln, wie es mit dem Wiederherstellungswert sowie Restwert aussieht. Dabei kommen auch etwaige Reparaturkosten und weitere Passagen zum Einsatz. Dabei wird auch feststellt wer die Schuld am Autounfall trägt.

Ist das Gutachten gefertigt und alle Schäden beziffert worden, kann anhand dieses Beweismaterials die Schadensabwicklung bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft vorangetrieben werden. Möchte diese allerdings Kürzungen oder Streichungen vornehmen, ist ein Fachanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen. Dieser agiert im Interesse seines Mandanten, beziffert den Schaden und kann die Forderungen gezielt darlegen. Oftmals reicht ein Schreiben aus, ehe die Versicherung die Schadensbegleichung vollzieht. Sowohl das Gutachten als auch die Bemühungen des Anwalts sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Bei uns erhalten Sie die gesamten Dienstleistungen aus einer Hand. Ein Anruf und wir übernehmen die gesamte Schadenabwicklung für Sie. Einfach können Sie Ihren Auffahrunfall als Geschädigter nicht abwickeln lassen.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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