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Beleidigung im Straßenverkehr: Wann ist ein Anwalt nötig?

Beleidigung im Straßenverkehr

Es ist schon fast zum Alltag für Autofahrer geworden: Es entstehen Situationen, in denen es den Verkehrsteilnehmern schlichtweg schwerfällt, Ruhe zu bewahren. Aber anstatt tief durchzuatmen, fallen Beleidigungen, Schimpfworte und der berühmt berüchtigte Stinkefinger. Allerdings sei an dieser Stelle gesagt: Nötigungen und Verächtlichkeiten bringen nichts, außer im schlimmsten Fall eine Anzeige, die wiederum mit Bußgeldern verbunden sein kann. Autofahrer sollten sich daher bewusst sein, dass selbst aggressives Verhalten im Schutze des Autos nicht immer ungesühnt bleibt.

Strafmaß für Beleidigungen im Verkehr

Schon ein Blick in die Straßenverkehrsordnung zeigt, dass auch Nötigungen und Beleidigungen im Straßenverkehr bestraft werden können. Der Paragraph 1 Abs. 1 der StVO besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

Eine Einsicht im Bußgeldkatalog erbringt in dieser Hinsicht jedoch keinerlei Ergebnisse. Heißt das nun, dass jeder Autofahrer seinen Gegenüber ohne Rücksicht auf Verluste beleidigen oder angreifen darf? Absolut nicht. Beleidigungen oder Nötigungen, die im Straßenverkehr geschehen, sind zwar nicht gesetzlich geregelt, jedoch dürfen Autofahrer durchaus handeln. Unsittliches Verhalten gilt allgemeinhin als Antragsdelikt. Demnach muss die Person, die sich genötigt fühlt, eine Anzeige bei der hiesigen Polizei stellen. Anschließend kommt es zu einem Verfahren. In diesem Fall ist eine dreimonatige Frist gegeben, in welcher die Tat zur Anzeige gebracht werden kann. Alles andere fällt schließlich unter den Passus „Verjährung“.

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien, so ist es sinnreich, einen Anwalt hinzu zu ziehen. In einem gesonderten Gerichtsverfahren fällt ein Richter schließlich ein Urteil. Dabei können unterschiedliche Strafen drohen:

  • Festlegung einer Geldstrafe zwischen zehn bis 30 Tagessätzen. Dabei entsprechen 30 Tagessätze dem jeweiligen Nettomonatsgehalt.
  • Festsetzung einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Dies fällt vor allem dann an, wenn es sich bei dem Antragsgegner um einen Wiederholungstäter handelt. Auch eine MPU kann in diesem Rahmen angesetzt werden.
  • Einsatz von Schmerzensgeld, denn auch hier kann der Geschädigte Schmerzensgeld einklagen.
  • Beschluss mit zeitweiligem Fahrverbot. Ein Führerscheinentzug kommt eher weniger zum Tragen.

Wer kann mir schon den Stinkefinger beweisen?

Oftmals steht tatsächlich Aussage gegen Aussage. Doch was passiert, wenn es Zeugen gibt, die belegen können, dass die Gegenpartei tatsächlich im Straßenverkehr den Stinkefinger preisgegeben hat? Dann kann es teuer werden. Nicht selten legen in diesem Rahmen die zuständigen Richter Strafen in Höhe von 600 Euro fest.

Zugegebenermaßen kann dagegen nicht nur der Mittelfinger teuer ausfallen. Auch das Ausstrecken der Zunge ist nicht kostenlos, sondern kann bei Anzeige um die 800 Euro kosten. Selbst der berühmte „Vogel“, der auch als Scheibenwischer bekannt ist, kostet um die 1.000 Euro und ist somit Spitzenreiter der beleidigenden Gesten.

Zudem stehen auch Beleidigungen immer hoch im Kurs. Dabei können vereinzelte Schimpfworte ziemlich ins Geld gehen:

Beleidung

Bußgeld

„Dumme Kuh!“

300 Euro

„Leck mich!“

300 Euro

„Du blödes Schwein/Du dumme Sau!“

475 Euro

„Was willst du, du Vogel?!“

500 Euro

„Dir hat wohl die Sonne das Hirn verbrannt!“

600 Euro

Duzen eines Polizisten

600 Euro

„Du Holzkopf!“

750 Euro

„Du spinnst wohl!“

750 Euro

„Du Wichser!“

1.000 Euro

„Idiot!“

1.500 Euro

„Arschloch!“

1.600 Euro

„Schlampe!“

1.900 Euro

„Fieses Miststück!“

2.500 Euro

All diese Straffestsetzungen entstammen unterschiedlichen Gerichtsurteilen. Selbstverständlich setzen Richter das Strafmaß je nach Individualfall an. Eine Richtlinie ist mitunter das Einkommen der angeklagten Partei.

Gilt eine Beleidigung als Straftat?

Eine Beleidigung ist nach § 185 des Strafgesetzbuches eine Straftat. Dort ist festgehalten: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ganz gleich, welche Beschimpfung oder Nötigung im Straßenverkehr zum Einsatz kommt – die Strafen sind, wie in der o. a. Tabelle ersichtlich, ziemlich empfindlich. Es ist daher ratsam, sich im Verkehr immer höflich und ruhig zu verhalten. Obszöne Ausdrücke oder Gesten sind teuer und schaden letzten Endes nur dem Geldbeutel.

Wie teuer fällt die Beleidigung eines Beamten aus?

Die Beleidigung eines Beamten, wie z. B. eines Polizisten, wird als Sonderfall behandelt. Dabei kann es richtig teuer werden. Ein Mittelfinger, der einem Polizisten gilt, kann dann mit einem Bußgeld in Höhe von 4.000 Euro geahndet werden. Auch Beleidigungen wie „Heinzelmännchen“ oder „Idiot in Uniform“ kosten mehrere Tausend Euro. Sogar das Duzen von Polizeibeamten fällt unter die Kategorie Affront.

Wie kann man sich beim Autofahren entspannen?

Es ist wichtig, im Straßenverkehr unter allen Umständen ruhig zu bleiben – auch dann, wenn es schwerfällt und der Alltag anstrengend verlief. Kommt es dennoch zu Stresssituationen, helfen folgende Tipps weiter:

  • Lassen Sie Luft ins Auto und fahren Sie die Fensterscheiben runter. Atmen Sie tief ein und aus. Die tiefe Atmung kommt auch bei Yoga-Übungen zum Einsatz und verschafft Tiefenentspannung. Bevor eine Beleidigung herausrutscht, ist ein- und ausatmen angesagt.
  • Planen Sie reichlich Zeit ein, um entspannt von A nach B zu gelangen. Wer nicht unter Zeitdruck ist, gerät auch weniger außer Kontrolle.
  • Wenn Sie merken, dass Wut in Ihnen aufsteigt, können Sie auch den Beifahrer bitten, Sie abzulenken und zu beruhigen.
  • Sie wissen, dass bereits Kleinigkeiten Sie auf die Palme bringen? Dann sollten Sie im Vorfeld Abhilfe schaffen. Autogenes Training, Yoga oder sportliche Betätigung können oft kleine Wunder bewirken. Sie helfen dabei, sich runterzufahren und gelöster verschiedene Alltagssituationen zu bewältigen.
  • Nützen alle Hinweise nichts, ist es vielleicht ratsam, eine Aggressionsbewältigungstherapie ins Auge zu fassen.

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