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Die Schadensregulierung bei einem Kaskoschaden

Vollkasko Schadensregulierung

Wenn ein Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wird, dann ist die Haftung klar. Der entstandene Schaden wird von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert. Doch, was ist mit Schäden, bei denen kein Verursacher ermittelt werden kann, bzw. bei denen man selbst der Unfallverursacher ist? Hier gibt es die Antwort!

Voraussetzung zur Schadensregulierung ist die Kaskoversicherung

Um Aufwendungen und Reparaturkosten für derlei Beschädigungen im Schadensfall erstattet zu bekommen, müssen Sie für Ihr Fahrzeug, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine sogenannte Kaskoversicherung abschließen. Diese Versicherung ist freiwillig und lohnt vor allem bei neueren Fahrzeugen. Auch für Autos, die noch durch eine Finanzierung abgezahlt werden, ist eine Kaskoversicherung sinnvoll. Sie verhindert, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls ohne Fahrzeug, aber mit einem zu tilgenden Restkredit zurück bleiben. Wir raten in in jedem Fall eine Kaskoversicherung abzuschließen, damit Sie in keinem Fall auf etwaigen Reparaturkosten privat sitzen bleiben müssen.

Wegen Hochstufung genau überlegen, ob Schaden durch Kaskoversicherung reguliert werden soll

Diese Kaskoversicherung wird in Teilkasko und Vollkaskoversicherung unterschieden und bietet Ihnen einen gewissen Schutz vor derartigen Schadenfällen. Doch die Inanspruchnahme dieser Versicherungen hat Ihren Preis, denn genau wie bei der Haftpflichtversicherung, reagiert der Versicherer nach Regulierung eines Kaskoschadens mit einer Hochstufung der Versicherungsprämie durch Herabstufen der Schadenfreiheitsklasse.

Überlegen Sie daher gut, ab welcher Schadenhöhe sich eine Inanspruchnahme der Versicherung lohnt und welche Selbstbeteiligung Sie im Schadenfall bereit sind zu leisten. Bei kleineren Schäden können die Kosten der Hochstufung über die nächsten Jahre den Schadenumfang durchaus übersteigen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Teilkaskoschaden und einem Vollkaskoschaden?

Grundsätzlich wird bei einem Kaskoschaden in Teilkasko- und Vollkaskoschaden unterschieden, welchen Ihre Versicherung über die jeweils abgeschlossenen Policen reguliert.

Die Teilkasko deckt Schäden aus Wildanprall, Diebstahl, Elementarereignissen und Glasbruch ab, zu dem beispielsweise auch beschädigte Scheinwerfer gehören. Die Vollkasko reguliert, zusätzlich zum Versicherungsumfang der Teilkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug aus selbst verschuldeten Unfällen oder bei Fahrerflucht und Vandalismus.

Im Gegensatz zu einem fremd verschuldeten Schaden, werden bei einem Kaskoschaden keine Unfallfolgekosten, wie z. B. Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung erstattet. Einzige Ausnahme bilden in der Vollkasko die Bergungs- und Schleppkosten. Doch achten Sie hier genau auf die Formulierungen in Ihrer Police, viele Versicherer übernehmen diese Kosten nur, wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt.

Wie wird bei einem Kaskoschaden reguliert?

Eins ist bei Haftpflicht- und Kaskoschaden gleich: Oft verlangt die Versicherung, besonders bei größeren Schäden ein Kfz-Gutachten. Doch während man bei einem fremd verursachten Schaden die freie Wahl hat, welcher Kfz-Gutachter das Fahrzeug und damit die Reparaturkosten bewerten soll, kommt bei einem Kaskoschaden oft ein vom Versicherer beauftragter Kfz-Sachverständiger ins Haus.

Dieser stellt sowohl Reparaturkosten und -dauer als auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs fest. Übersteigen die Reparaturkosten diesen ermittelten Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden und der Kfz-Gutachter ermittelt zusätzlich den Restwert des verunfallten Fahrzeugs.

Dieses Kfz-Gutachten ist für die Vollkaskoversicherung Auszahlungsgrundlage für Ihre zu erwartende Erstattung. Bei der Regulierung werden Ihnen demnach die Reparaturkosten laut Gutachten oder Kostenvoranschlag erstattet, sofern es sich nicht um einen Totalschaden handelt. Tritt dieser Fall ein, erhalten Sie lediglich den im Gutachten aufgeführten Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs.

Beachten Sie auch, dass Sie als Privatperson die Mehrwertsteuer nur nach erfolgter Reparatur erhalten. Als Nachweis dafür dient entweder die Reparaturrechnung oder ein Nachgutachten durch den Kfz-Sachverständigen, in dem er die sach- und fachgerechte Instandsetzung bestätigt.

Für die Erstberatung in der Schadenabwicklung und der dazugehörigen Schadenregulierung können Sie uns gerne kontaktieren. Mit unserem fachkundigen Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie die Schadenregulierung. Wir klären mit Ihnen etwaige Fragen und organisieren mit Ihnen die Schadensmeldung bei Ihrer Kaskoversicherung.

Achtung: Wenn Sie selber einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursachen, dann kann Ihre Versicherung eine Hochstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse verlangen. Bitte informieren Sie sich vorab über Ihre Versicherungsbedingungen. Im Regelfall lassen sich die Versicherungsprämien auch wieder herabstufen.

KfzSachverstand.de – Ihr zuverlässiger Partner

Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Kfz Gutachter dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen. Rufen Sie dafür ganz einfach kostenfrei unsere Schadenexperten an: 0800/5701700

*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

**Durch unser fachkundiges Partner-Netzwerk CLAYM+ erhalten Sie alles aus einer Hand!

Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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