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Tipps: Unfallabwicklung muss nicht schwierig sein

Unfallabwicklung

Nach einem Unfall sind alle Beteiligten zunächst etwas verwirrt und stehen vermutlich unter Schock. Doch ist dieser erstmal bewältigt, gilt es für den Unfallgeschädigten, Forderungen einzuholen. Allerdings ist dieser Part manchmal einfacher gesagt als getan, versuchen gegnerische Versicherungen zuweilen die Kosten zu drücken. Daher ist es nur recht, zu hinterfragen, was einem Geschädigten tatsächlich zusteht und was nicht.

Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?

Selbst bei einem kleinen Zusammenstoß kann es vorkommen, dass ein oder mehrere Fahrzeugteile beschädigt werden. Der Unfallverursacher hat nun alle Schäden zu begleichen, die durch eben diesen Unfall entstanden sind. Die Schuldfrage steht somit klar im Vordergrund und muss zunächst abgeklärt werden.

Ein Gutachter, der vollkommen unabhängig und unparteiisch agiert, ist in diesem Rahmen eine gute Stütze. Dieser kann nach der Untersuchung des Unfallautos feststellen, welche Schäden aufgekommen sind und dokumentiert diese folgerichtig. Hernach lassen sich verschiedene Positionen wie

  • Wertminderung,
  • Kosten für einen Mietwagen,
  • Abschleppdienst,
  • Nutzungsausfall,
  • Reparaturumfang

und weitere Passagen aufzeigen. In zahlreichen Fällen kommt es im Zuge eines Verkehrsunfalls ebenso zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. Dann ist ein Anwalt nötig. Das Honorar des Rechtsbeistands sowie die Kosten für das Gutachten sind ebenso vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

Hat das Fahrzeug oder der Fahrzeugtyp etwas mit der Schadensregulierung zu tun?

Nein. Es ist grundsätzlich egal, welches Auto beim Unfall beteiligt war. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss den Schaden regulieren. Dabei ist es unerheblich, ob ein Volkswagen, ein Toyota oder ein Mercedes in dem Verkehrsunfall verwickelt war.

Hinweis: Handelt es sich beim Unfallwagen um ein teures Modell oder ist der Schaden insgesamt größer, so wird die Gegenversicherung nach bestem Bemühen versuchen, die Kosten für die Unfallregulierung so gering wie nur möglich zu halten. Fest steht jedoch, dass dem Unfallopfer eine Schadensregulierung zusteht. Kommen dem Opfer Zweifel auf, ob die Kürzung der Unfall Abwicklung seitens der Versicherung gerechtfertigt ist, können Gutachter und Anwalt behilflich sein.

Wie verläuft eine professionelle Unfallabwicklung?

Viele Unfallbeteiligte hegen Bedenken, was die Unfallabwicklung anbelangt. Zugegeben: Es kommen einige Schritte auf Unfallgeschädigte zu, die jedoch angegangen werden müssen, um einen Erfolg zu erzielen. Für eine bessere Übersicht, haben wir alle wichtigen Vorgehensweisen nachfolgend aufgeführt:

Schritt 1: Profis um Rat ersuchen

Unfallgeschädigte sollten nichts dem Zufall überlassen. Die Angebote der Gegenversicherung sind oftmals zwar nett gemeint, wirken sich für den Geschädigten jedoch häufig nachteilig aus. Es ist besser, einen professionellen Gutachter zu beauftragen, der ein einwandfreies Dokument erstellt.

Schritt 2: Sachschaden ermitteln lassen

Für die Unfallabwicklung ist die Schadensregulierung maßgeblich. Für die Geschädigten ist das professionelle Unfallgutachten absolut kostenfrei. Die Gebühren muss der Unfallverursacher übernehmen. Achten Sie darauf, dass Sie auf einen freien und unabhängigen Sachverständigen zurückgreifen.

Schritt 3: Schadenersatz einfordern

Ist das Gutachten erstellt und eine Schadenshöhe ersichtlich, kann der Unfallgeschädigte Schadensersatz von der Gegenseite verlangen. Lässt sich die gegnerische Seite nicht auf diese Maßgabe ein, ist es sinnreich, einen versierten Fachanwalt einzubeziehen. Die Versicherung muss dann auch diesen bezahlen. Das Unfallopfer hat vom Gesetz her Anspruch auf eine Regulierung der Schäden – und das im vollen Umfang.

Schritt 4: Schadensersatz erhalten

Ist die Unfallabwicklung abgeschlossen, erhält die geschädigte Partei die Kosten übertragen. Die Gebühren für den Anwalt und den Gutachter überträgt die Gegenversicherung direkt an die zuständigen Firmen.

Was passiert, wenn ein Totalschaden vorliegt?

Auch in diesem Fall müssen die Unfallopfer keineswegs darben. Übersteigen nach dem Unfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, so reden Experten von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das bedeutet für die Unfallabwicklung, dass die Gegenversicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des betroffenen Fahrzeuges aufwenden muss. Reparaturkosten lassen sich in diesem Hinblick jedoch nicht mehr verlangen. Was komplett kaputt ist, lässt sich nicht mehr reparieren.

Kann die Gegenversicherung eine Besichtigung des Unfallwagens verlangen?

Die Gegenversicherung kann zwar eine Sichtung des Unfallwagens beantragen, jedoch ist eine spätere Einsicht durch einen zusätzlichen Gutachter oft nicht forderbar. Einzige Ausnahme: Das Gutachten des Sachverständigen weist starke Mängel, überzogene Preise oder Passagen auf, die nicht zum Unfallhergang passen. Dann kann die Versicherung ein Veto einlegen und die einzelnen Schadenspositionen in Zweifel ziehen. Der Einsatz eines weiteren Gutachters ist dann schließlich von Nöten.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Webseite keinerlei Rechtsberatung durchführen.

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