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Warum sich ein regelmäßiges Wertgutachten bei Oldtimern lohnt

Wertgutachten bei Oldtimern

Jahr für Jahr steigt die Zahl der Oldtimer in unserem Land unaufhörlich. In Schadensfällen kommt es dabei schnell zu Problemen bei der Bewertung der zu behebenden Unfallfolgen. Während bei einem Kaskofall für die Versicherer der Marktwert des Oldtimers entscheidend ist, geht es bei Haftpflichtschäden in der Hauptsache um den Wiederbeschaffungswert. Beides ist nicht einfach zu ermitteln. Bei Haftpflichtschäden verlangen die Versicherer ab 40.000 Euro ein detailliertes Gutachten.

Oldtimerverbände raten grundsätzlich dazu, bei einem solchen Fahrzeug sich im Besitz eines Wertgutachtens zu befinden. In aller Regel ist dieser Rat mit dem Hinweis verbunden, ein Wertgutachten für Oldtimer regelmäßig zu aktualisieren. Bei einer solchen Vorgehensweise fällt es den Versicherern bei einem Schaden wesentlich schwerer, das bestehende Gutachten anzugreifen. Er muss konkret bestimmen, warum er an welcher Stelle das Gutachten nicht anerkennen kann.

Immer auf der sicheren Seite auch nach einem Schaden

Ist ein Gutachten mit regelmäßiger Aktualisierung vorhanden, umgeht der Versicherungsnehmer gleichzeitig auch das Risiko einer eventuellen Unterversicherung. Hat der Oldtimer beispielsweise einen Wert von 100.000 Euro und ist nur mit 75.000 Euro versichert, kürzt die Versicherung bei Schäden, auch Teilschäden, die Regulierungssumme um 25%, davon wird dann noch die Selbstbeteiligung abgezogen. Daher raten selbst die Versicherungen dazu, ein detailliertes Wertgutachten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Dies gilt natürlich in Verbindung mit einer Versicherung zum Wiederbeschaffungswert.

In Deutschland gibt es mehr als 450.000 Oldtimer

Derzeit sind in Deutschland mehr als 450.000 Autos mit historischem Hintergrund, älter als 30 Jahre, unterwegs. Sie sind am sogenannten „H-Kennzeichen“ zu erkennen. Diese Kennzeichen werden ausschließlich an Fahrzeuge ausgegeben, die älter als 30 Jahre sind und darüber hinaus durch eine amtliche Prüfung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anerkannt werden. Aktuell trifft das auf mehr als 300.000 Altfahrzeuge zu, wobei die Zahl Jahr für Jahr um rund 10% steigt.

Echte Liebhaberstücke werden gehegt und gepflegt

Die Liebhaberautos sind meist sehr gut gepflegt. Glaubt man den Mängelstatistiken, sind nur 28% der Historienfahrzeuge mit kleinen und 19% mit erheblichen Mängeln unterwegs. Eine Quote die den acht bis neun Jahre alten Fahrzeugen entspricht. Insgesamt bestehen mehr als 50% aller Oldtimer die notwendige Hauptuntersuchung ohne Mängel. Da sieht es bei den Youngtimern, Fahrzeuge unterhalb von 30 Jahren, schon deutlich schlechter aus. In dieser Kategorie kommt es bei der Hauptuntersuchung in 28% der Fälle zu geringen und in 33% zu erheblichen Mängeln. Gerade einmal 39% schaffen die HU ohne Beanstandung.

Der Wert eines Oldtimers setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sich obendrein je nach Blickwinkel unterscheiden. Besitzer von derartigen Klassikern ermitteln den Wert, indem Sie zunächst den Anschaffungspreis zugrunde legen, ihre Investitionen aufaddieren und eine jährliche Wertsteigerung berücksichtigen. Eine auf den ersten Blick logische Wertermittlung, auch wenn sie nicht alles berücksichtigt, was am Ende für den Kaufpreis von entscheidender Bedeutung ist. Ganz entscheidend ist immer auch zum Beispiel die aktuelle Marktlage, die naturgemäß erheblichen Einfluss auf Angebot und Nachfrage hat.

Oldtimer als Geschäftsfahrzeuge steuerlich absetzen?

Gelegentlich wird versucht, Oldtimer als Geschäftsfahrzeuge steuerlich abzusetzen. Der Vorteil besteht darin, dass der entsprechende geldwerte Vorteil auf Basis seines historischen Wertes ermittelt wird. So hat beispielsweise ein Mercedes 230 SL im Jahr 1963 gerade einmal 25.000 Mark gekostet. Manche Betriebsprüfer neigen jedoch dazu, die Kosten für einen Oldtimer nicht anzuerkennen, da sie nicht abzugsfähig seien. Das ist nicht ganz richtig.

Es existiert ein gesetzliches Verbot, dass Yachten nicht abzugsfähig sind. Auch Oldtimer-Flugzeuge dürfen nicht als Firmenflugzeuge betrachtet werden. Für alte Autos gibt es eine solche Regelung nicht, auch wenn sie Oldtimer genannt werden. Bei Fahrzeugen ist die Abzugsfähigkeit einzig und allein eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Bewegen sich die Betriebskosten, inklusive Wertverlust, eines Oldtimers im Rahmen von Neufahrzeugen hat das Finanzamt keinen Grund, herum zu nörgeln. Die Steuerbeamten dürfen erst dann Schwierigkeiten machen, wenn die Kosten des Oldtimers jeden vernünftigen und sinnvollen Rahmen sprengen.

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*Die Kosten eines Gutachtens, das Sie nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lassen, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen (§ 249 BGB).

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